Elternbeiträge - Stand 05.05.2020
Folgendes gilt hinsichtlich der Elternbeiträge
- Die Beiträge für den Monat April werden storniert, sofern im April gar keine Besuch im KHA oder nicht meht als vier Besuche in der Notgruppe erfolgt sind.
- Ab 5 Besuche der Notgruppe im Monat April wird der volle April-Beitrag eingezogen.
- Für den Monat Mai werden die weiteren Entwicklungen abgewartet. Sollte sich die Öffnung der Kindertagesstätten bis in die zweite Maihälfte oder noch weiter hinziehen, werden die Beiträge für alle Kinder, die die Notgruppe nicht in Anspruch genommen haben stornieren. Für Teilnehmer/-innen der Notgruppe wird anaolg zum Monat April verfahren.
Hygienemaßnahmen - Stand 14.07.2020
Hygieneplan für Kinderhaus Arche (Krippe, Kita, Hort) – COVID 19
Alle Kindertagesstätten verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kinder und aller an Kindertagesstätten Beteiligten beizutragen. Alle Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen, die Trägervertreter, aber auch die Sorgeberechtigten sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten. DieserHygieneplan gilt als Anlage zum geltenden Hygieneplan des Geschäftsfeldes Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Stiftung kreuznacher diakonie und greift die Maßnahmen auf, die im Rahmen von COVID-19 im Kinderhaus Arche (ausgenommen Tagesgruppe und Inklusionsfachdienst) bis auf Weiteres gelten.
1. Allgemeines
Gemäß den Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz gilt ab dem 1.8.2020 bzw. nach den Sommerschließzeiten wieder Regelbetrieb. Mit Eintritt in den Regelbetrieb gelten wieder – und zwar ohne Einschränkung – die rechtlichen Regelungen des SGB VIII, des KitaG und der LVOKitaG. Damit das Infektionsrisiko möglichst gering bleibt gelten weiterhin folgende Regelungen:
Alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, alle Beschäftigten in Kindertagesstätten und alle Personen, die in Kindertagesstätten ehrenamtlich tätig sind und Kontakt zu Infizierten und/oder zu Verdachtsfällen hatten und/oder Symptome jeglicher Art aufweisen und/oder Risikopatient sind , dürfen für die Dauer von 14 Tagen die Kindertagesstätte nicht besuchen. Zusammengefasst werden folgende Personen aus dem Einrichtungsbetrieb ausgeschlossen:
- Personen, die selbst infiziert sind oder in einer häuslichen Gemeinschaft mit Infizierten oder Verdachtsfällen leben oder wissentlichen Kontakt zu Infizierten oder Verdachtsfällen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft hatten, werden aus dem Einrichtungsbetrieb ausgeschlossen.
- Alle Personen mit respiratorischen Symptomen jeder Schwere erhalten keinen Zutritt zur Einrichtung.
Dies erfordert nach wie vor die eine Rückmeldung der Eltern, ob zwischenzeitlich entsprechende Kontakte stattgefunden haben oder ob im Umfeld des Kindes Personen akute respiratorische Symptome aufweisen.
Im Einzelfall wird in Absprache mit dem Gesundheitsamt und dem Stadtjugendamt besprochen, dass eine (Wieder)Aufnahme nur nach negativen COVID-19 Testergebnissen erfolgen kann. Neben diesen Bestimmungen gelten auch die Betreuungsverträge zwischen den Eltern und der Einrichtung, die unabhängig von COVID-19 die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes beinhalten.
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektions-schutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Kindertageseinrichtungen dem Gesundheitsamt zu melden.
2. Personen mit Grunderkrankungen
Betreute Kinder
Aktuell weist die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) für Kinder mit Grunderkrankungen im Zusammenhang mit Corona hin (Stand 04.05.2020) darauf hin, dass die für Erwachsene bekannten Risikofaktoren nicht einfach auf Kinder übertragbar sind. Aktuell geht man davon aus, dass für Kinder/Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind und daher in ihrer Lebensqualität wenig beeinträchtigt oder unbeeinträchtigt sind, kein höheres Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankungen besteht, als sie dem allgemeinen Lebensrisiko entsprechen.
Aufgrund der Vielfältigkeit individueller Krankheitsbilder mit unterschiedlichen Ausprägungen kann eine Beurteilung durch die verantwortlichen Ärzte nicht ersetzt werden. Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet weiterhin keinen Grund dafür, dass das Kind nicht in einer Einrichtung betreut werden kann.
Mitarbeiter
Die Rückkehr zum Regelbetrieb auf Basis der niedrigen Infektionszahlen bedeutet im Personaleinsatz die Rückkehr zum Normalbetrieb. Aus der momentanen Infektionslage ergeben sich hinsichtlich des Personaleinsatzes grundsätzlichen keine Einschränkungen. Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe nach RKI erfolgt nicht.
Auf eine besondere Gefährdung von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss Rücksicht genommen werden. Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist in solchen Fällen das übliche Vorgehen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebsarzt können individuelle Einsatzmöglichkeiten besprochen werden.
Die individuelle Gefährdungsbeurteilung sowie daraus resultierende Maßnahmen sind durch den Arbeitgeber vor Ort vorzunehmen bzw. zu treffen.
3. Aufnahmen, Eingewöhnungen, Aufnahmegespräche usw.
Aufnahmen, Eingewöhnungen und Aufnahmegespräche finden in gewohnter Weise entsprechend der frei werdenden Platzkapazitäten und dem grundsätzlich konzeptionell festgeschriebenen Prozedere statt.
4. Hol- und Bring-Situation, Begrüßung
- Eingangsbereiche werden nur einzeln betreten. Das heißt, dass die bringende oder abholende Person mit Kind eintreten darf. Eine weitere bringende oder abholende Person wartet so lange, bis der Eingangsbereich wieder frei ist.
- In der Hol- und Bringsituation gilt weiterhin der Verzicht auf Körperkontakt sowie, das erwachsene Personen einen Abstand von mindestens 1,50 m einhalten sollten.
- Eltern tragen dabei einen Mund-Nasen-Schutz. Sollten Eltern keinen Schutz tragen, werden sie darauf hingewiesen bzw. dürfen das Gebäude nicht betreten.
- Bevor Kinder die Gruppenräume betreten erfolgt eine Handhygiene. Die Handhygiene erfolgt nach jedem Betreten der Einrichtung- auch nach dem Spielen im Freien.
5. Persönliche Hygiene
- Bei Atemwegssymptomen bzw. Krankheitsanzeichen (z.B. trockener Husten Atemproblemen, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Durchfall) zu Hause bleiben bzw. die Einrichtung verlassen
- Mit den Händen nicht ins Gesicht, insbesondere die Schleimhäute, berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen
- Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen abstand halten, am besten wegdrehen
- Abstand halten (mindestens 1,50 m) für alle erwachsenen Personen in der Einrichtung.
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln für alle erwachsenen Personen in den Einrichtungen
- Händehygiene: Die wichtigste Maßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden- mit kalten oder warmen Wasser, insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach dem Betreten der Einrichtung; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; für das Personal vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen er
Schutzmaske; nach dem Toiletten gang; nach längeren körperlichen Kontakten mit betreuten Kindern, hier insbesondere nach Kontakt mit Körpersekreten der Kinder.
- Händedesinfektion für alle erwachsenen Personen in den Einrichtungen: Grundsätzlich gilt: Gründliches Händewachen geht vor Desinfektion.
Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist.
- Mitarbeitende können eine textile Barriere im Sinne eines MNS tragen. Es ist darauf zu achten, dass das Tragen von Masken nicht dazu führt, dass andere Hygienemaßnahmen verringert werden.
- Kinder über sechs Jahre und Mitarbeitende in Hort und Tagesgruppe tragen im Gebäude einen Mund-Nasen-Schutz.
6. Raumhygiene
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion soll auch im Kita-Betrieb ein
Abstand bei den erwachsenen Personen von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.
- Regelmäßiges und richtiges Lüften (mindestens 4 x täglich mehrmals Stoß- bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über 15 Minuten) der Gruppen- und Funktionsräume
- Flächen, Türgriffe, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter, Tische, Telefone und alle weiteren Griffbereiche usw. werden gemäß Hygieneplan regelmäßig desinfiziert.
7. Hygiene im Sanitärbereich
Grundsätzlich gelten die bestehenden Hygienepläne, die regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren von Sanitärräumen vorsehen.
Im Kinderhaus Arche gestaltet sich dies außerdem wie folgt:
- Die Heranführung der Kinder an gegebenenfalls neue Materialien sollte spielerisch erfolgen.
- Zu beachten ist mit Blick auf das Coronavirus, dass eine hohe Infektionsgefahr über Körpersekrete, die aus dem Nase- und Mundbereich auftreten, bestehen dürfte. Es sind aber auch im Übrigen die vorhandenen Hygienemaßnahmen bei Kontakt mit Körpersekreten zu beachten.
- Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.
8. Gruppengröße
Bzgl. der Gruppengröße gibt es keine Einschränkungen mehr.